ATGB

Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen
der CLOVER Academy

Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen für öffentliche Lehrveranstaltungen der CLOVER Academy

1.0. Geltungsbereich 

1.1. Diese Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (ATGBs) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Weiterbildungseinrichtung „CLOVER Academy“ (CLOVER Coaching AG) (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und den Teilnehmern an unseren öffentlichen Weiterbildungsprogrammen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Kombination mit den situativen und individuellen Bedingungen, Konditionen und Bestandteile der jeweiligen Anmeldung der Lernprogramme und Kurstermine, welche über die Webseite www.CLOVER-academy.ch publiziert sind und mittels digitalem Anmeldeformular zur verbindlichen Teilnahme-Buchung führen, als verbindlicher Ausbildungsvertrag gemäss schweizerischem Recht – ferner gilt 2.0.

2.0. Vertragsabschluss und Kursanmeldung

2.1. Die Anmeldung zu unseren Weiterbildungsprogrammen erfolgt durch die Teilnehmenden in schriftlicher oder elektronischer Form (siehe 1.2.). Es gelten die Bedingungen, Leistungen und Preise (Kursgelder), wie auf der Angebotsseite gemäss 1.2. zum Zeitpunkt der Anmeldung präsentiert. 

2.2. Die Anmeldung gilt als verbindlich und stellt ein Angebot des Teilnehmers dar. Der Vertrag (gemäss 1.2.) kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Anmeldung schriftlich bestätigt. Bestimmte Lernprogramme (z.B. CAS Studiengänge) setzen für die Teilnahme bestimmte Leistungsausweise und berufliche Erfahrungen voraus. Die Vertragsschluss kommt in diesem Fall nur dann zustande, wenn die entsprechende Prüfung seitens des Anbieters erfolgreich und dem Teilnehmer mit positivem Bescheid bescheinigt wurde. 

3.0. Zahlungskonditionen und -bedingungen 

3.1. Nach der Anmeldung für ein Lehrprogramm und Kurs erhalten die Kursteilnehmenden eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig ist. 

3.2. Erfolgt die Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen vor Seminarbeginn, so ist das Kursgeld in jedem Fall vor Seminarbeginn zu begleichen. 

3.3. Ratenzahlungen sind auf Wunsch und nach Absprache mit dem Anbieter möglich. Langfristige Kursgeld-Finanzierungen sind mit Partnern der Anbieter ebenso möglich.

3.4. Die Anmeldung verpflichtet den Kursteilnehmer zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

3.5. Das Kursgeld ist in Schweizer Franken (CHF) zu entrichten. Etwaige Bankspesen und Verluste durch Wechselkurse sind von der teilnehmenden Person zu tragen. Der gestellte Rechnungsbetrag ist vollständig auf das Bankkonto der CLOVER Academy einzugehen.

4.0. Abmeldungen

 4.1. Kann der Kursteilnehmer an dem von ihm gebuchten Kurs nicht teilnehmen, so verpflichtet er sich nach Bekanntgabe der Abmeldung (muss schriftlich erfolgen, E-Mail ausreichend) zu folgenden Entschädigungszahlungen:

  1. bis 180 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 100.- Bearbeitungsgebühr
  2. ab 179 bis 90 Kalendertage vor Kursbeginn: 30% des Kursgeldes (mindestens CHF 150.-)
  3. ab 89 bis 60 Kalendertage vor Kursbeginn: 50% des Kursgeldes (mindestens CHF 200.-)
  4. ab 59 bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn: 80% des Kursgeldes
  5. ab 29 Kalendertage vor Kursbeginn: 100% des Kursgeldes 

4.2. Absolviert der Kursteilnehmer den von ihm stornierten Kurs zu einem späteren Zeitpunkt, so wird die von ihm geleistete Entschädigung vollständig angerechnet.

5.0. Durchführung und Kursabsage

5.1. Die erfolgreiche Durchführung eines Kurses hängt unter anderem von der Teilnehmerzahl und der Gruppenzusammensetzung ab. Sollte ein Kurs aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl, der Erkrankung des Kursleiters oder aus anderen schwerwiegenden Gründen abgesagt werden müssen, werden die Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem geplanten Kursbeginn benachrichtigt. In einem solchen Fall wird der Kurs als abgesagt betrachtet, und die bereits gezahlten Kursgebühren werden vollständig erstattet. Es sei darauf hingewiesen, dass die CLOVER Academy / CLOVER Coaching AG in diesem Fall keine Haftung für bereits angefallene Reisekosten oder sonstige Schadensersatzansprüche übernimmt.

5.2. Ein Kurs mit mindestens fünf Teilnehmenden wird immer durchgeführt.

6.0. Teilnahmezertifikat und Anwesenheit

6.1. Die Kursteilnehmenden erhalten ein Teilnahmezertifikat, sofern diese Lehrveranstaltungen eines Lehrprogramms zu mindestens 80 % Anwesenheit besucht haben. Den Kursteilnehmenden wird stets die Möglichkeit geboten, nicht besuchte Lektionen eines Kurses eines Lehrprogramm in den folgenden Kursen zu besuchen.

6.2. Bei ISO/IEC 17024:2012 Personenzertifizierung bezogenen Lehrprogrammen, CAS- und MAS-Studiengängen gelten gemäss 6.1. 80 % Anwesenheitspflicht bei Vor-Ort-Präsenzveranstaltungen, um ein Teilnahmezertifikat gemäss 6.1. zu erhalten und um für die entsprechende Prüfung zugelassen zu werden.

7.0. Versicherung 

Der Besuch und die Nutzung der Seminarräume und der damit verbundenen Infrastruktur erfolgt auf eigene Gefahr des Kursteilnehmers. Der Seminarveranstalter schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden aus und kann auch bei Diebstahl oder Verlust von Gegenständen nicht haftbar gemacht werden.

8.0. Datenschutz 

8.1. Mit der Anmeldung erklärt sich der Kursteilnehmer damit einverstanden, dass der Seminarveranstalter dessen Daten für eigene Zwecke verwendet (Newsletter, Auswertungen, Statistiken etc.). 

8.2. Der Seminarveranstalter verpflichtet sich, die Daten nicht anderweitig zu verwenden oder diese an Dritte weiterzugeben. 

8.3. Folgende personenbezogene Daten werden für den Zweck der Nachweisbarkeit über:

  1. Immatrikulation
  2. Besuch der Kurse und Lehrveranstaltungen
  3. Prüfungsleistungen 
  4. Leistungsausweis

gespeichert und ausschliesslich gemäss allgemeiner Rechtsgrundlage an staatliche Behörden oder an die teilnehmende Person selbst preisgegeben:

  1. ID / Formales Ausweisdokument zur Identifikation der teilnehmenden Person, wenn sie ein CAS, MAS oder Master of Arts Studium an der CLOVER Academy absolviert.
  2. Lebenslauf zur Aufnahmeregelung der teilnehmenden Person, wenn sie ein CAS, MAS oder Master of Arts Studium an der CLOVER Academy absolviert.
  3. Zertifikate und Zeugnisse über Berufsabschlüsse der teilnehmenden Person, wenn sie ein CAS, MAS oder Master of Arts Studium an der CLOVER Academy absolviert.
  4. Die Daten, Informationen und Kopien nach a) bis c) werden nach Beendigung und Zertifikatsübergabe innert 14 Tagen gelöscht/unwiderruflich vernichtet. Die teilnehmende Person wird darüber schriftlich informiert.

8.4. Folgende personenbezogene Daten werden für den Zweck der Nachweisbarkeit über:

  1. Immatrikulation
  2. Besuch der Kurse und Lehrveranstaltungen
  3. Prüfungsleistungen 
  4. Leistungsausweis

über 10 Jahre gespeichert und ausschliesslich gemäss allgemeiner Rechtsgrundlage an staatliche Behörden oder an die teilnehmende Person selbst preisgegeben:

  1. Vollständiger Name
  2. Geburtsdatum
  3. Leistungsergebnisse / Noten
  4. Text, Bild- und Tonaufnahmen der Prüfungsleistungen

8.5. Die Datensicherheit digitaler Datensätze wird stets gewährleistet: 

Das digitale Arbeits-Umfeld der CLOVER Academy bietet dabei den höchsten international genormten Schutz der Daten. Nebst selbstverständlicher Konformität und Gewährleistung des DSGVO- und DSG-Datenschutzes weist die digitale Datenwelt der CLOVER Academy folgende zertifizierte Sicherheitsstandards auf: 

  1. ISO/IEC 27001 (Information Security Management) 
  2. ISO/IEC 27017 (Cloud Security)
  3. ISO/IEC 27018 (Cloud Privacy)
  4. ISO/IEC 27701 (Privacy)
  5. SOC 2 und SOC 3 reports
  6. Landesspezifische Sicherheitsstandards: FedRAMP (USA)
  7. Landesspezifische Sicherheitsstandards: BSI C5 (Deutschland)
  8. Landesspezifische Sicherheitsstandards: MTCS (Singapur)

9.0. Video- und Audio-Aufnahmen 

9.1. Den Kursteilnehmenden ist es ausdrücklich untersagt, in den Räumlichkeiten und/oder Kursen des Seminarveranstalters Video- und/oder Audioaufnahmen zu machen.

9.2. Aus didaktischen Zwecken werden digitale Live-Veranstaltungen und die hybriden Vor-Ort-Präsenzveranstaltungen aufgezeichnet. Der Seminarveranstalter verpflichtet sich unter jedem Umstand, diese Daten nicht anderweitig zu verwenden oder diese an Dritte weiterzugeben. Es gelten die Datensicherheits-Bestimmungen gemäss 8.4. 

10.0. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters – Basel, Basel-Stadt.